Wirtschafts- und Bauherrenmediation

Freiwilliges Verfahren

Dem Sachverständigen steht als strukturiertes freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung oder Vermeidung eines Konflikts die Vermittlung als Werkzeug bereit. Die Konfliktparteien (Medianten genannt) wollen mit Unterstützung einer dritten allparteilichen Person (Mediator genannt) zu einer gemeinsamen Vereinbarung gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. Der Mediator trifft dabei keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts, sondern ist lediglich für das Verfahren verantwortlich.

Meditation

Die Mediation ist meist der kürzeste und somit kostengünstigste Weg zur erfolgreichen Beendigung von Konflikten!

Gerichte tagen öffentlich. Die Mediation hingegen schützt Belange der Parteien diskret. Statt der rückwärtigen Fragen nach Recht, lenkt der Mediator den Blick in die Zukunft. Wovon profitieren die Parteien gemeinsam! Mediation spart Anwalts- und Gerichtkosten, sowie Kosten für bereitgestellte Mitarbeiter, die sich im Vorfeld um rechtliche Belange und Bewertungen kümmern müssen. Gegenübergestellt der langsam mahlenden öffentlichen Organisationen, bestimmen Sie den Takt selbst, wie, wann und wo Sitzungen stattfinden.

Der Mediator trägt durch sein Wissen als Verhandlungs- und Kommunikationsmanager auf. Den Handlungsrahmen geben die Parteien in jedem Stadium des Verfahrens nie aus der Hand. Diese allein entscheiden über den Ablauf, Ausgang oder Abbruch des Verfahrens.

In über 70 % der Mediationsverfahren haben die Parteien Erfolg und finden mit Hilfe des Mediators eine Lösung.

Was kostet Ihnen Wirtschafts- und Bauherrenmediation? Bemessungsgrundlage ist für dss Sachverständigenbüro Martin die Schriftenreihe der AHO „Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft“.

Fragen Sie Fallbezogen gerne an.

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